Therapiespektrum

Indikationen

Therapiespektrum

Aufgrund der Ganzheitlichkeit sowie der syndromorientierten Behandlungsstrategien der TCM eignet sich unser Behandlungskonzept für Patienten mit:

  • Akuten oder chronischen Erkrankungen
  • Schmerzzuständen
  • Organischen oder funktionellen Störungen
  •  
Funktionelle Schmerzzustände
Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes
Hautkrankheiten
  • Neurodermitis
  • Schuppenflechte
  • Nesselsucht
  • Urtikaria
  • Ekzeme
  • Lymphödem

Mehr zu Hauterkrankungen.

Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Bluthochdruck
  • Funktionelle Herzbeschwerden
  • Erkrankungen der Herzkranzgefäße
  • Herzinsuffizienz Grad I und II

Mehr zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Weitere Anwendungsgebiete

wie

 

 

 

Die Liste dient zur Orientierung. Bei Vorliegen von nicht aufgeführten Beschwerden oder Erkrankungen empfiehlt sich die individuelle Anfrage. Nicht jeder Patient mit einem aufgeführten Beschwerdebild kann erfolgversprechend behandelt werden. Mögliche Behandlungserfolge hängen von verschiedenen Faktoren ab, z.B. Konstitution, Alter, bisher eingenommene Medikamente usw.

 

 

 

 

Nicht jeder Patient mit einem aufgeführten Beschwerdebild kann erfolgversprechend behandelt werden. Mögliche Behandlungserfolge hängen von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel Konstitution, Alter, bisher eingenommene Medikamente usw. Über die Möglichkeit einer ambulanten TCM-Therapie entscheiden wir mit der Hilfe Ihrer Vorbefunde. Die Krankenkassen tragen die Kosten dieser zusätzlichen Untersuchung nicht. Diese Untersuchung wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) je nach Zeit- und Untersuchungsaufwand berechnet. Sie erhalten darüber eine separate Rechnung, die Sie bitte nach dem Termin bezahlen.

Mit einer privaten Zusatzversicherung können Versicherte einer Krankenkasse besondere Kosten erstattet bekommen. Wir empfehlen Ihnen, vor Therapiebeginn bei Ihrer Versicherungsgesellschaft zu erfragen, welche Leistungen in welcher Höhe übernommen werden. Die Abrechnung der ärztlichen Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Wir weisen darauf hin, dass eine Kostenerstattung durch private Zusatzversicherungen nicht gewährleistet ist.